Berlin-Lichtenrade. Die Einrichtungen Mozartstr. 21–22 und Mozartstr. 25 der Tiele-Winckler-Haus GmbH in Berlin haben gemeinsam zum ersten Mal einen Bewohnerbeirat! Zunächst schien dies unvorstellbar zu sein. „Was bedeutet denn Bewohnerbeirat?“, fragten viele der Bewohnerinnen und Bewohner, als für das Amt kandidiert werden konnte.
Nach einigen weitergehenden Erläuterungen haben sich vier mutige junge „Pionierinnen“ zur Wahl aufstellen lassen. Erfreulich war die hohe Wahlbeteiligung. Denn sehr rege wurde die Gelegenheit genutzt, bei der ersten Bewohnerbeiratswahl die eigene Stimme abzugeben.
Für jede Kandidatin gab es eine eigens angefertigte Box, in die der Stimmzettel eingeworfen werden konnte. Und seit dem 17.10.2018 ist es nun amtlich! Im Rahmen einer echten Wahlparty wurde das Ergebnis offiziell verkündet. Mit dem Lied „We are the Champions“ wurden hierzu Firjial A., Laura V., Jenny Q. und Rosemarie T. zum Gratulieren auf ihre Ehrenplätze gebeten. Mit riesigem Applaus nahmen die Gewählten sichtlich stolz eine Rose und die Glückwünsche entgegen. Zur Feier des Tages sorgte der mobile DJ Robert für schwungvolle Musik, zu der alle Gäste ausgelassen tanzten.
Sprachrohr für alle Belange
Der Bewohnerbeirat ist das Sprachrohr für alle Belange der Menschen, die in der Einrichtung leben, insbesondere zu Fragen zu Selbstbestimmung und Teilhabe im Wohnheim. Der Beirat trifft sich regelmäßig, darüber hinaus nach Bedarf. Die vier jungen und frisch gewählten Vertreterinnen zeigen sich hochmotiviert und sehen freudig ihrer neuen Aufgabe entgegen. Als Erstes haben sie einen neuen Briefkasten angelegt, über den sie Post bekommen können. Auf diese Weise können Fragen und Anregungen aufgegriffen werden.
Mit Beginn des neuen Jahres 2019 lud unser neuer Bewohnerbeirat zur ersten Vollversammlung am 13. Februar ein. Diese wurde in einer interaktiven Mitmach-Übung in leichter Sprache vorbereitet, um den Einstieg der Gewählten fachlich zu unterstützen.
Es ist sehr schön, dass nun alle in den beiden Einrichtungen lebenden Menschen ihr Mitwirkungsrecht in Anspruch nehmen können.