Betreutes Einzelwohnen

Im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach § 34 und § 41 SGB VIII ist Betreutes Wohnen immer eine individuelle, ambulante Hilfe, die der Sorgeberechtigte bzw. der junge Volljährige selbst beantragen muss und dessen Gewährung ein Hilfeplanverfahren voraussetzt. Wöchentlich wird eine individuell ausgestaltete Betreuungszeit von zehn Stunden durch pädagogische Fachkräfte gewährleistet.

In das Betreute Wohnen in Heiligengrabe können acht junge Menschen, auch aus anderen Herkunftsländern, im Alter ab 16 Jahren aufgenommen werden. Im EG und 1. OG des Gebäudes stehen sechs Zwei-Zimmer-Appartements zur Verfügung, die jeweils von zwei jungen Menschen bewohnt werden. Jeder zu Betreuende hat ein eigenes Zimmer. Zur gemeinsamen Nutzung stehen pro Appartement eine Küche und ein Duschbad zur Verfügung. Das Haus ist von einer Grünfläche umgeben. Unterschiedliche Angebote ortsansässiger Vereine und Freizeiteinrichtungen in den angrenzenden Städten können genutzt werden. Discounter und ein Bahnhof sind fußläufig erreichbar.

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Betreutes Einzelwohnen
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