Handsymbol mit fallenden Dominosteinen
(c) Symbolfoto: CANVA

Gewaltschutz für Mitarbeitende – denn (S)sie sind uns wichtig!

Erstellt von Timon Brandenberg |

Gewaltschutzkonzept für Mitarbeitende im Friedenshort etabliert mit klaren, verbindlichen und einheitlichen Standards.

Viele unserer Mitarbeitenden kennen Kinderschutzkonzepte oder Gewaltschutzkonzepte für Kinder und Jugendliche bzw. junge Menschen. Diese sind seit dem 1. Januar 2012 in Einrichtungen der Jugend- und Eingliederungshilfe gesetzlich vorgeschrieben. Die Anforderungen an ein solches wurden mit Einführung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz zum 10. Juni 2021 nochmals konkretisiert und verschärft. Auch wir als Gesamtwerk haben uns in allen Regionen dezidiert mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen auseinandergesetzt, Arbeitsgruppen und Qualitätszirkel gebildet, Risiken und Potenziale analysiert, uns gegenseitig unterstützt, abgestimmt und beteiligt.
Selbstkritisch müssen wir festhalten, dass wir zumindest eine wichtige Personengruppe zunächst außer Acht gelassen haben … uns selbst … uns alle, die Mitarbeitenden, Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen in ihren jeweiligen Funktionen und mit den unterschiedlichsten Aufgaben. Auch wir sollen uns in unserem Tätigkeitsbereich und an unserem individuellen Arbeitsplatz sicher und wohl fühlen. Hilfreich war eine sehr gute Vorlage der Region West, mit der im Jahr 2025 gemeinschaftlich die Arbeit an einem werksweiten Gewaltschutzkonzept für Mitarbeitende begonnen wurde. Im Mai 2026 wurde dieses fertiggestellt und an die Mitarbeitenden verteilt. Es beinhaltet nicht nur einen Handlungsplan und transparente Meldewege, sondern auch eine Selbstverpflichtungserklärung und Anlaufstellen zur Beratung für Betroffene und/oder Leitungskräfte.

Nun gibt es verschiedene Gründe für institutionelle Gewaltschutzkonzepte. Unter anderem natürlich, weil es wissenschaftlich belegt ist, dass eine transparente und offene Kultur des Hinschauens Risiken für Grenzverletzungen, Übergriffe oder (Macht-)Missbrauch vermindert. Für uns als diakonischer Träger sollte gerade diese Kultur des Hinschauens noch bedeutsamer sein, haben wir doch den Auftrag der gelebten Nächstenliebe.
Gelebte Nächstenliebe meint dabei nicht nur unseren Dienst an den uns anvertrauten Menschen, sondern schließt auch die Kolleginnen und Kollegen, die Mitarbeitenden und Vorgesetzten mit ein. Wir haben den Auftrag, den Menschen in einer liebenden Haltung zu begegnen und aktiv zu unterstützen. Das heißt, für Menschen einzustehen, ob Adressatinnen von Hilfen oder Mitarbeitende, die Betroffene von Gewalt in jeglicher Form geworden sind – also im ersten Schritt hinschauen, Transparenz herstellen und im zweiten Schritt aktiv werden, Fehler benennen und handeln.

In unserem Leitbild formulieren wir es ganz konkret:

• »Wir machen (uns für) Menschen stark.« Das heißt, Menschen sehen statt wegschauen, auch wenn es uns oder anderen unangenehm ist oder vielleicht etwas Unangemessenes passieren könnte.
• »Wir machen Menschen Mut zu glauben.« Dies bedeutet auch Mut, für sich und andere einzustehen, an sich zu glauben und eigene Grenzen und die der anderen ernst zu nehmen.
• »Wir tragen dazu bei, das Leben friedlicher und gerechter zu gestalten.« Dies meint auch, friedfertig und sich seiner Verantwortung bewusst miteinander umzugehen.
• Und nicht zuletzt bedeutet »Diakonisches Handeln verbinden wir mit hoher Fachlichkeit« auch, dass wir mit Verdachtsereignissen, Grenzverletzungen und Fehlverhalten im Sinne der Betroffenen und der Beschuldigten fachlich gut umgehen.

Deshalb verfügen wir nun über ein institutionelles Gewaltschutzkonzept für Mitarbeitende mit klaren, verbindlichen und einheitlichen Standards und zudem auch noch diakonisch.

Zurück