Kindergruppe Kleine Wunder

Über uns

Die Kindergruppe bietet sieben Plätze für Kinder von vier bis zwölf Jahren. Ein Platz steht für eine Inobhutnahme zur Verfügung (bei Geschwistern sind drei Plätze möglich).
Strukturierte Tagesabläufe, die Gruppe als soziales Lern- und Übungsfeld sowie lösungsorientierte, systemische Elemente gehören zu unserem Konzept. Wir arbeiten eng mit den Eltern zusammen und stärken so ihre Erziehungskompetenz. Durch das klar angeleitete soziale Leben in der Gruppe lernen die Kinder Regeln und einen geordneten Alltag. Wenn die Rückführung in das Elternhaus auch langfristig nicht möglich ist, finden wir in Ruhe für jedes Kind den richtigen Ort, wo es dauerhaft bleiben kann.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Aufnahme in die Kindergruppe „Kleine Wunder“ sind die §§ 34, 42 und bis zu drei Plätze nach 35a SGB VIII. Eine Belegung nach § 42 SGB VIII ist nur möglich, wenn das Kind im Alter zwischen vier und zwölf Jahren ist. Bei einer Inobhutnahme streben wir eine langfristige Hilfe in der Kindergruppe „Kleine Wunder“ oder der ursprünglichen Kindergruppe an.

Unsere Ziele

Ziele bei Aufnahme nach § 42 SGB VIII:

  • Gefahren abwenden und Schutzraum schaffen
  • Deeskalation der akuten Krise
  • Schutz und Grundversorgung des Kindes
  • Halt und Orientierung geben
  • Begleiten von Krisengesprächen als Sprecher/-in für das Kind
  • Erarbeiten und Schaffen praktikabler Perspektiven in Zusammenarbeit mit dem zuständigen ASD
  • Ziel der Hilfe ist zunächst immer die Rückführung in das Elternhaus.
  • Ziel kann auch eine auf Dauer ausgerichtete Betreuungsform innerhalb der Gruppe sein, um einen weiteren Wechsel und Beziehungsabbruch zu vermeiden.

Ziele bei Aufnahme nach § 34 SGB VIII:

  • Ziel der Hilfe ist zunächst immer die Rückführung in das Elternhaus.
  • Weiteres Ziel der Hilfe für die Eltern ist es, herauszufinden, ob und mit welcher Unterstützung sie in der Lage sind, die Betreuung und Förderung ihrer Kinder wieder zu gewährleisten.
  • Ressourcen der Eltern erkennen und unterstützen; das soziale Umfeld mit einbeziehen
  • Aufbau von Bindungsfähigkeit
  • Aufarbeiten von Verhaltensauffälligkeiten
  • Pädagogische Diagnose des Entwicklungsstandes und der Beziehungsfähigkeit
  • Wenn eine Rückführung in den Haushalt der Bezugsperson nicht möglich ist:
    • Wir thematisieren dies rechtzeitig mit allen Beteiligten und unterstützen den Übergang in eine andere passende Hilfeform. 
    • Dies kann auch eine der Nachbarwohngruppen sein, die unterschiedlich in ihren Angeboten ausgerichtet sind.
    • Die gewohnte Umgebung kann so beibehalten werden und die Bezugspersonen sind weiterhin in erreichbarer Nähe.
Kontakt/Downloads

Evangelische Jugendhilfe Friedenshort GmbH

Ansprechpartner
Fachberatung & Koordination
Torben Akelbein
Glüsinger Weg 5
21255 Tostedt
Fon (0 41 82) 28 17-35
Fax (0 41 82) 28 17-30
Mobil (01 76) 52 84 17 77
torben.akelbein[ at ]friedenshort.de