Das Friedenshortwerk – Hausmagazin

&$!# Gewaltschutz für Mitarbeitende – denn (S)sie sind uns wichtig! Viele unserer Mitarbeitenden kennen Kinderschutzkonzepte oder Gewaltschutzkonzepte für Kinder und Jugendliche bzw. junge Menschen. Diese sind seit dem 1. Januar 2012 in Einrichtungen der Jugend- und Eingliederungshilfe gesetzlich vorgeschrieben. Die Anforderungen an ein solches wurden mit Einführung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz zum 10. Juni 2021 nochmals konkretisiert und verschärft. Auch wir als Gesamtwerk haben uns in allen Regionen dezidiert mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen auseinandergesetzt, Arbeitsgruppen und Qualitätszirkel gebildet, Risiken und Potenziale analysiert, uns gegenseitig unterstützt, abgestimmt und beteiligt. Selbstkritisch müssen wir festhalten, dass wir zumindest eine wichtige Personengruppe zunächst außer Acht gelassen haben … uns selbst … uns alle, die Mitarbeitenden, Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen in ihren jeweiligen Funktionen und mit den unterschiedlichsten Aufgaben. Auch wir sollen uns in unserem Tätigkeitsbereich und an unserem individuellen Arbeitsplatz sicher und wohl fühlen. Hilfreich war eine sehr gute Vorlage der Region West, mit der im Jahr 2025 gemeinschaftlich die Arbeit an einem werksweiten Gewaltschutzkonzept für Mitarbeitende begonnen wurde. Im Mai 2026 wurde dieses fertiggestellt und an die Mitarbeitenden verteilt. Es beinhaltet nicht nur einen Handlungsplan und transparente Meldewege, sondern auch eine Selbstverpflichtungserklärung und 20 FRIEDENSHORT

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