Das Friedenshortwerk – Hausmagazin

Heiligengrabe. Sterbende zu pflegen und zu begleiten ist eine schwere und herausfordernde Aufgabe. Wer früh in seinem Leben mit dem Thema Tod, zum Beispiel in der Familie, konfrontiert wurde, dem fällt es später häu- fig etwas leichter, sich damit auseinanderzusetzen. Das hört sich ungewöhnlich an, entspricht aber meiner Er- fahrung. Besonders immer dann, wenn es sich um einen natürlichen Tod wie im hohen Alter handelt. Die letzte Lebensphase eines Menschen ist eine bedeutende Zeit, aber auch eine besonders schwierige und emotionale. Wie können wir Pfle - genden, aber auch Angehörige und Ärzte sicher sein, dass der Sterben- de so behandelt wird, wie er es gerne möchte? Besonders, wenn er seinen Willen nicht mehr frei äußern kann? Das Auseinandersetzen mit dem eigenen Tod ist für viele Men- schen ein angstbehaftetes The- ma. Mehrere unserer Bewohnenden sind im Besitz einer Patientenverfü- gung, aber nicht alle Notfallsituationen sind mit dieser abgedeckt. Die Bundesre- gierung hat im Rahmen des Hospiz- und Pallia- tivgesetzes eigens den § 132g in das Sozialgesetzbuch (SGB) V eingeführt, um eine Planung dieser letzten Le- bensphase zu ermöglichen. Allen Bewohnenden soll er- möglicht werden, ihren letzten Lebensabschnitt nach ih- ren Wünschen zu planen und zu dokumentieren. Genau dies ist meine Aufgabe, für die ich 2019 eine umfangrei- che Weiterbildung besucht habe. Mit unserem Qualitätszirkel haben wir das Konzept zur Versorgungsplanung der letzten Lebensphase ausge- arbeitet. Wichtig ist hierbei, dass die Inanspruchnahme auf freiwilliger Basis beruht. An erster Stelle wird auf die Wünsche und Vorstellungen des Bewohnenden einge- gangen. Zu beachten sind relevante Situationen am Le- bensende, wie zum Beispiel Atemnot oder -stillstand, Herzstillstand, anhaltender Zustand der fehlenden Fähigkeit zur Äußerung des Willens, ver- schiedene Notfallszenarien und deren Behandlung. Auf Wunsch können natürlich auch Angehörige und/oder Betreuer am Gespräch teil- nehmen. Das Gespräch soll auch dazu genutzt wer- den, die Möglichkeiten der palliativen Versorgung und Sterbebegleitung aufzuzei- gen sowie die Kooperations- möglichkeiten mit anderen Ein- richtungen oder Dienstleistern, wie zum Beispiel SAPV (spezialisierte ambu- lante Palliativversorgung), regionalen Hospizen, Seelsorge, psychosozialer und spiritueller Begleitung. Es gibt auch die Möglichkeit, die evtl. bestehenden Patientenverfügungen/Vorsorgevollmachten zu revidie- ren oder eine neue zu verfassen. Sterbebegleitung in Heiligengrabe AUS DEN REGIONEN 42

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