Auch für uns als sozial-diakonisches Werk ist der Umgang mit der Corona-Pandemie eine große Herausforderung. Wir haben einerseits einen Auftrag als Erbringer von sozialen Leistungen zu erfüllen und anderseits größtmöglichen Schutz zu gewähren und Verantwortung zu übernehmen mit Blick auf die von uns betreuten Menschen und unsere Mitarbeitenden. Nachfolgend finden Sie stets aktualisierte Informationen mit Blick auf die Eindämmung des Corona-Virus.
Bitte beachten Sie, dass sich die Informationen aufgrund des dynamischen Geschehens kurzfristig ändern können!
Letztes Update für die nachfolgenden Inhalte: 05.07.2022, 12:00 Uhr
Besuchsregelungen gemäß der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW sowie der Allgemeinverfügung CoronaAVEinrichtungen für den Bereich des Alten- und Pflegeheims im Friedenshort, gültig ab 04.06.2022
a) Das Besuchsrecht der Bewohnenden wird nicht eingeschränkt. Besuche sind jederzeit möglich.
b) Besuchende dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn sie getestete Personen im Sinne des § 2 Nr. 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung vom 08.05.2021 in der jeweils geltenden Fassung sind. Im Hinblick auf das vor dem Besuch durchzuführende Screening sowie eine evtl. PoC-Testung auf COVID-19 (Schnelltest) sowie die zur Rückverfolgbarkeit erforderliche Datenerfassung und zur Vermeidung von damit verbundenen eventuellen Wartezeiten werden Sie um rechtzeitige vorherige (falls möglich 48 Stunden vorher) Anmeldung gebeten. Dafür stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden wie gewohnt unter der Telefonnummer 0 27 34 / 4 94 - 240 zur Verfügung. Für die evtl. erforderlichen Testungen werden folgende Termine und Zeitkorridore angeboten:
- montags, mittwochs und freitags von 9:45 Uhr bis 11:00 Uhr sowie von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- dienstags, donnerstags, samstags und sonntags von 9:15 Uhr bis 11:15 Uhr
Besuchende, die außerhalb der Testzeiten die Einrichtung betreten möchten, werden gebeten, einen aktuell gültigen Testnachweis vorzulegen.
c) Wir stellen, zusätzlich zu den sonstigen Besuchsmöglichkeiten, für die Besuche von besonders vulnerablen Personen (hierunter fallen insbesondere alle Personen, die zurzeit noch nicht vollständig geimpft sind oder bei denen die Genesung bereits mehr als 6 Monate zurückliegt) auch speziell hierfür eingerichtete Besuchsräume zur Verfügung. Sofern es die Witterungslage zulässt, sind jederzeit auch Spaziergänge auf dem Gelände des Friedenshorts möglich.
d) Bei den Besuchen sind grundsätzlich folgende Regelungen zu beachten:
- Ab dem Betreten der Einrichtung ist im Eingangsbereich und in den Fluren mindestens eine medizinische Maske zu tragen
- Die vorgegebenen Abstandsregelungen (1,5 m) gegenüber allen anderen Menschen sind, soweit möglich, grundsätzlich einzuhalten
- Die üblichen Hygieneregelungen und jeweils geltenden Empfehlungen des Robert Koch-Institutes sind einzuhalten
e) Für geimpfte oder genesene (hierunter fallen insbesondere alle Personen, bei denen die Genesung nicht mehr als 3 Monate zurückliegt) Besuchende und Bewohnende entfällt die Maskenpflicht in Bewohnerzimmern und Aufenthaltsräumen. Für geimpfte und genesene Bewohnende entfällt die Maskenpflicht, soweit kein direkter Kontakt zu nicht vollständig geimpften oder genesenen Bewohnenden besteht. Wir wären dankbar, wenn alle Besuchenden auf freiwilliger Basis eine Maske tragen würden.
f) Für jeden Besuchenden wird vorab ein sogenannter Kurzscreeningbogen ausgefüllt, mit der Abfrage von: Erkältungssymptomen, Messung der Körpertemperatur, SARS-CoV-2-Infektion, Kontakt mit Infizierten oder Kontaktpersonen ersten Grades gemäß der Richtlinie des Robert Koch-Institutes. Ein Zutritt zur Einrichtung ist nur möglich, wenn sich bei dem Kurzscreening keine Hinweise darauf ergeben, dass durch die Besuchenden das SARS-CoV-2-Virus oder ein anderer Krankheitserreger in die Einrichtung eingetragen werden könnte und der gemäß Buchstabe b) dieser Besuchsregelungen erforderliche Testnachweis vorgelegt sowie die Vorlage entsprechend dokumentiert wurde.
g) Im Einklang mit den jeweils geltenden Regelungen der Coronavirus-Testverordnung werden PoC-Testungen (sog. Corona-Schnelltests) in der Einrichtung durchgeführt. Die Details hierzu sind in dem entsprechenden Testkonzept nach § 4 TestV festgelegt.
h) Alle Besuchenden werden durch Mitarbeitende des Pflegewohnbereichs in Empfang genommen, um das erforderliche Screening und evtl. Testungen sicherzustellen. Das In-Empfang-Nehmen inkl. Testung nimmt ca. 15–20 Minuten in Anspruch.
i) Nach vorheriger Absprache und mit Zustimmung durch die Pflegedienstleitung bzw. die diensthabende Pflegefachkraft sind Abweichungen von den Regelungen für die besonders vulnerablen Personen zulässig, soweit dies im Einklang mit den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen möglich ist.
j) Bei einer Verweigerung der Mitwirkung beim Kurzscreening, der PoC-Testung, der Überprüfung der Testnachweise oder Nichteinhaltung der sonstigen Regelungen wird dem Besuchenden der Zutritt versagt bzw. der Besuch wird beendet; ausgenommen hiervon ist die Begleitung Sterbender.
Besuchskontakte in der Einrichtung Heiligengrabe (Eingliederungshilfe sowie Wohnen und Pflege), Stand 04.07.2022
Regeln für den Besuch in der Einrichtung ab 8.7.2022:
- Jeder Bewohnende kann Besucher empfangen. Alle Besucher werden gebeten, sich einen Tag vorher telefonisch bei den Mitarbeitenden anmelden. Die Besuche werden entsprechend geplant und dokumentiert.
- Klingeln Sie bitte am Eingang und warten Sie auf das Personal. Ein selbständiges Betreten des Wohnbereiches ist untersagt.
- Das Tragen einer FFP2-Maske, im öffentlichen Bereich, ist verpflichtend. Desinfizieren Sie sich gründlich die Hände. Das Personal erklärt Ihnen gerne das Vorgehen.
- Besucherinnen und Besucher müssen über ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen und dieses auf Verlangen nachweisen; die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines PoC-Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests darf höchstens 24 Stunden vor dem Besuch vorgenommen worden sein; der Test muss die jeweils geltenden Anforderungen des Robert-Koch-Instituts erfüllen. Ggf. kann in der Einrichtung ein solcher Test abgelegt werden. Bitte melden Sie dies ggf. an.
- Besuche in den Bewohnerzimmern sind möglich. Wir empfehlen, bei schönem Wetter, sich im Freien aufzuhalten oder die Gemeinschaftsräume zu nutzen. Das Tragen einer Maske ist sinnvoll.
- Halten Sie unbedingt mindestens 1,5 m Abstand zu anderen Personen und vermeiden Sie physischen Kontakt wie Händeschütteln, Umarmen, Wangenküsse etc.
- Beachten Sie unbedingt die „Husten- und Niesetikette“.
- Das Betreten der Einrichtung ist bei Anzeichen einer Atemwegsinfektion untersagt.
- Vor jedem Besuch erfolgt ein „Screening“.